Affiliate Terms & Condition
Affiliate Terms & Condition
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Teilnahme an Affiliate-Partnerprogrammen
Innerhalb
unseres Onlineangebotes setzen wir auf Grundlage unserer berechtigten
Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem
Betrieb unseres Onlineangebotes) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
branchenübliche Trackingmaßnahmen ein, soweit diese für den Betrieb des
Affiliatesystems erforderlich sind. Nachfolgend klären wir die Nutzer über die
technischen Hintergründe auf.
Die von unseren Vertragspartnern angebotene Leistungen können auch auf anderen
Webseiten beworben und verlinkt werden (sog. Affiliate-Links oder
After-Buy-Systeme, wenn z.B. Links oder Leistungen Dritter nach einem
Vertragsschluss angeboten werden). Die Betreiber der jeweiligen Webseiten
erhalten eine Provision, wenn Nutzer den Affiliate-Links folgen und
anschließend die Angebote wahrnehmen.
Zusammenfassend, ist es für unser Onlineangebot erforderlich, dass wir
nachverfolgen können, ob Nutzer, die sich für Affiliate-Links und/oder die bei
uns verfügbaren Angebote interessieren, die Angebote anschließend auf die
Veranlassung der Affiliate-Links oder unserer Onlineplattform, wahrnehmen.
Hierzu werden die Affiliate-Links und unsere Angebote um bestimmte Werte
ergänzt, die ein Bestandteil des Links oder anderweitig, z.B. in einem Cookie,
gesetzt werden können. Zu den Werten gehören insbesondere die Ausgangswebseite
(Referrer), Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der
sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes,
eine Online-Kennung des Nutzers, als auch Tracking-spezifische Werte wie z.B.
Werbemittel-ID, Partner-ID und Kategorisierungen.
Bei der von uns verwendeten Online-Kennungen der Nutzer, handelt es sich um
pseudonyme Werte. D.h. die Online-Kennungen enthalten selbst keine
personenbezogenen Daten wie Namen oder E-Mailadressen. Sie helfen uns nur zu
bestimmen ob derselbe Nutzer, der auf einen Affiliate-Link geklickt oder sich
über unser Onlineangebot für ein Angebot interessiert hat, das Angebot
wahrgenommen, d.h. z.B. einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Die
Online-Kennung ist jedoch insoweit personenbezogen, als dem Partnerunternehmen
und auch uns, die Online-Kennung zusammen mit anderen Nutzerdaten vorliegen.
Nur so kann das Partnerunternehmen uns mitteilen, ob derjenige Nutzer das
Angebot wahrgenommen hat und wir z.B. den Bonus auszahlen können.
Von CS-Digital UG verändert
Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke - I LAW it
Anhang:
DSGVO CS-Digital UG (haftungsbeschränkt)
Datenschutzbeauftragter Selbsttest CS-Digital UG (haftungsbeschränkt)